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Rechtsanwalt Rosenheim

Franz Reinhard Krones

Am Roßacker 13
83022 Rosenheim
Telefon: 08031 / 320 58

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt welche Gebühren und Auslagen der Rechtsanwalt in Rechnung stellen darf, somit sind die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit (Gebühren und Auslagen) gesetzlich geregelt.

Bei einer rein beratenden Tätigkeit, kann der Rechtsanwalt auch eine Honorarvereinbarung, (z.B. bei Erstellung eines Gutachtens, Rechtsberatung oder Vertragsgestaltung) mit dem Mandanten treffen. Hier handelt es sich meist um Stundenhonorare oder Pauschalvereinbarungen.

Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über die voraussichtlich entstehenden Kosten und die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozeßkostenhilfe, etc.

 

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich doch einfach in meiner Kanzlei in Rosenheim unter Telefon 08031 / 320 58 an. Gerne können Sie mir unverbindlich ein Telefax unter 08031 / 148 52 oder eine eMail mit Ihrer Anfrage an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken.

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